Rechtsanwalt Andreas Peteranderl
Fachanwalt für Familienrecht , Mediator
Biographie | |
1965 | geboren in Düsseldorf |
1985 | Abitur |
1985 – 1987 | Wehrdienst |
1987 - 1994 | Studium der Rechtswissenschaft in Hamburg und Freiburg |
1994 – 1996 | Referendariat am Landgericht Freiburg i.Br. |
1997 | Zulassung als Rechtsanwalt in Saarbrücken Eintritt in die Kanzlei Platzek, Platzek-Maas |
2003 | Verleihung der Befugnis zum Führen der Bezeichnung Fachanwalt für Familienrecht |
2008 | Verleihung der Befugnis zum Führen der Bezeichnung Mediator |
Mitgliedschaften:
Saarländischer Anwaltverein e.V.
Regionalgruppe Saar Bundesverband Mediation mit regelmäßigem fachlichen Austausch
Arbeitskreis Familienrecht beim Saarländischen Oberlandesgericht
Ortsverbandsvorsitz FDP Alt-Saarbrücken
Andreas Peteranderl wurde 1965 in Düsseldorf geboren und studierte an den Universitäten in Hamburg und Freiburg im Breisgau Rechtswissenschaften. Nach dem 1. Staatsexamen im Jahre 1993 leistete er am Landgericht in Freiburg das
Rechtsreferendariat ab, in dessen Verlauf er zusätzlich 1996 eine Fachanwaltslehre für Steuerrecht in Detmold absolvierte. 1997 erhielt er die Zulassung zum Rechtsanwalt und trat der Kanzlei Platzek, Platzek- Maass & Kollegen
bei. Seit 2003 ist Andreas Peteranderl dazu berechtigt, die Bezeichnung „Fachanwalt für Familienrecht" zu führen.
Er besitzt Grundkenntnisse im Englischen und Französischen.
Rechtsanwalt Andreas Peteranderl bietet Rechtsberatungen und Prozessvertretungen in den Gebieten Familienrecht, Inkasso, Sozialrecht, Versicherungsrecht, Mietrecht, Schadensersatzrecht und Strafrecht an.
Als „Fachanwalt für Familienrecht" ist Andreas Peteranderl ebenfalls für den Hauptthemenschwerpunkt in der Kanzleiarbeit, das Familienrecht, zuständig. Angelegenheiten im Bezug auf Trennung und Scheidung, sowie
die damit einhergehenden Rechtsfragen wie nachehelicher Unterhalt, Umgangsrecht, Sorgerecht, Vermögensauseinandersetzungen und Aufenthaltsbestimmung werden von ihm bearbeitet. Auch der so genannte Versorgungsausgleich - hierunter
ist die Rententeilung zu verstehen - fällt in den Themenschwerpunkt des Anwalts. Des Weiteren vertritt Andreas Peteranderl seine Mandanten, wenn es um das Thema Zugewinnausgleich geht. In diesem Zusammenhang werden von ihm vor
allem güterrechtliche Auseinandersetzungen zwischen den Parteien geregelt, worunter z. B. die Zuweisung von Hausrat und Wohnung zu zählen sind.
Kommt es im Falle von häuslicher Gewalt zu einem Verfahren nach dem
Gewaltschutzgesetz, so kann der Täter im Rahmen dieser Wohnungszuweisung aus der gemeinsamen Wohnung gewiesen werden, um das Opfer vor weiteren tätlichen Übergriffen zu schützen.
Ein weiterer Themenschwerpunkt von Rechtsanwalt Andreas Peteranderl liegt beim Sozialrecht, welches sich im Wesentlichen mit Rentenverfahren befasst. Kann z. B. ein Arbeitnehmer aufgrund einer Berufskrankheit oder eines Arbeitsunfalls nicht mehr seinem Beruf nachgehen, so gilt es für den Anwalt, eine Erwerbsminderungsrente für seinen Mandanten geltend zu machen.
Unter Forderungsinkasso ist die Beratung und Vertretung bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung von Außenständen, sowie der darauffolgenden Vollstreckung zu verstehen.
Im Versicherungsrecht berät und vertritt Andreas Peteranderl in erster Linie Privatpersonen, wenn es zu Rechtsstreitigkeiten mit Versicherungen über die Durchsetzung von Versicherungsansprüchen kommt.
Das Mietrecht regelt Rechtsstreitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter, wobei Andreas Peteranderl beide Seiten vertritt. Dabei werden von ihm unter anderem Auseinandersetzungen über Kündigung, Mängel der Mietsache (Wohnungsmängel) und Nebenkostenabrechnungen geregelt.
Ein weiterer Schwerpunkt der Kanzleiarbeit liegt beim Schadensersatzrecht, in welchem Rechtsanwalt Andreas Peteranderl vor allem die zwei Gebiete Verkehrsunfallregulierung und Forderungsinkasso bearbeitet. In
ersterem Fall geht es ausschließlich um die Geltendmachung von verkehrszivilrechtlichen Ansprüchen, wie Schadensersatz und Schmerzensgeld im Falle eines Verkehrsunfalls. Tauchen im Rahmen eines Forderungseinzugs
schadensersatzrechtliche Aspekte auf, so wird ebenfalls das Schadensersatzrecht hinzugezogen.
Die Vertretung der rechtlichen Interessen im Strafrecht erstreckt sich für Andreas Peteranderl auf die Bearbeitung
von Drogendelikten, aber vor allem auch auf die Nebenklagevertretung bei Sexualdelikten gegen Kinder.
Mitgliedschaften:
- Deutscher Anwaltsverein (DAV)
- Arbeitsgemeinschaft für Familienrecht