Rechtsanwältin Annette Peteranderl
Fachanwältin für Familienrecht
Rechtsanwältin Annette Peteranderl bearbeitet in erster Linie Mandate aus dem Familienrecht. Aber auch das allgemeine Zivilrecht zählt zu ihrem Arbeitsgebiet, wobei sie sich hier vor allem mit Belangen befasst, die mit dem Erbrecht im Zusammenhang stehen.
Im Familienrecht ist Annette Peteranderl als Fachanwältin für Familienrecht darauf spezialisiert, Mandanten zu vertreten und umfassend zu beraten, wenn es zu Rechtsstreitigkeiten im Falle von Scheidung bzw. Trennung kommt. Hierbei werden auch die angrenzenden Rechtsfragen, wie Versorgungsausgleich, Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt, Vermögensauseinandersetzung, Umgangsrecht und elterliche Sorge umfassend geregelt. Da diese Thematik auch mit steuerrechtlichen Aspekten einhergeht, wird das Steuerrecht ebenfalls hinzugezogen.
Ein weiterer Schwerpunkt der Kanzleiarbeit von Annette Peteranderl liegt beim allgemeinen Zivilrecht, mit welchem sie die Gebiete Vertragsrecht, Vertragsgestaltung, Forderungseinzug und Zwangsvollstreckung abdeckt. In diesem Zusammenhang ist auch das Erbrecht zu nennen, welches die vermögensrechtlichen Folgen des Todes eines Menschen regelt. Rechtsanwältin Annette Peteranderl ist somit Ansprechpartnerin, wenn es um die Gestaltung von Testamenten geht, aber auch um Auseinandersetzungen von Erbengemeinschaften. Neben ihrer beratenden Tätigkeit übernimmt sie auch die gerichtliche Vertretung ihrer Mandanten.
Biographie
| 1967 | geboren in Saarbrücken |
|---|---|
| 1987 | Abitur |
| 1987–1993 | Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten des Saarlandes, in Konstanz und in Freiburg im Breisgau studienbegleitend hilfswissenschaftliche Tätigkeit am Europainstitut der Universität des Saarlandes Auslandssemester im Rahmen des Erasmus-Programmes an der Universität in Maastricht / Niederlande |
| 1993 | Erste Juristische Staatsprüfung in Baden-Württemberg |
| 1993–1996 | Referendariat im Oberlandesgerichtsbezirk Karlsruhe, Landgericht Baden-Baden und Landgericht Freiburg i. Breisgau |
| 1996 | Zweite Juristische Staatsprüfung in Baden-Württemberg |
| 1999 | Zulassung zur Rechtsanwaltschaft |
| 2002 | Verleihung des Titels Fachanwältin für Familienrecht |
| seit 1999 | fortlaufend tätig in der Sozietät Platzek – Peteranderl – Puma |
| seit 2011 | Mitglied eines Prüfungsausschusses der Rechtsanwaltskammer des Saarlandes für die Abschlussprüfungen der Rechtsanwaltsfachangestellten |
| seit 2014 | Lehrbeauftragte an der Fachhochschule für Verwaltung des Saarlandes – polizeiliche Fortbildung |
Mitgliedschaften
- Saarländischer AnwaltVerein e.V.
- Deutscher Juristinnenbund e.V., Landesverband Saarland
- BPW Germany, Club Saarbrücken e.V.
- FrauenGenderBibliothekSaar
- Arbeitskreis Polizei und Justiz
- Arbeitskreis Jugend und Justiz
- pro familia Saarbrücken
Ehrenamtliche Tätigkeit
- Stellvertretende Vorsitzende des Frauenrat Saarland e.V.
- Regelmäßig Vorsitz einer Schlichtungsstelle nach dem Landesgleichstellungsgesetz
Referententätigkeit – Vorträge / Schulungen
- Zivilrechtliche Maßnahmen / Gewaltschutzverfahrenregelmäßige Fortbildungen für die Fachhochschule für Verwaltung des Saarlandes, polizeiliche Fortbildung
- Vortrag zur elterlichen Sorge u. a.Frauennotruf Saarland
- Familienrechtliche Themen (Trennung, Scheidung, Folgesachen, Versorgungsausgleich u. a.)FrauenGenderBibliothek Saar
- Eheliches Güterrecht u. a.regelmäßige Vorträge anlässlich der jährlichen „Tage des Rechts“ im KBBZ, Kaufmännisches Berufsbildungszentrum Friedrich-List-Schule Saarbrücken
- Die wichtigsten Fragen rund um Trennung und Scheidungpro familia, Saarbrücken