Opfervertretung im Strafverfahren – erfahren, engagiert und an Ihrer Seite
Wer Opfer (in der Strafprozessordnung Verletzte/r) einer Straftat geworden ist, muss häufig nicht nur mit den Folgen der Tat, sondern auch mit den Belastungen eines Strafverfahrens umgehen. Die Auseinandersetzung mit dem Erlebten, die wiederholte Schilderung des Tatgeschehens und die Konfrontation mit der beschuldigten Person können eine erhebliche Herausforderung darstellen. Für Angehörige und Hinterbliebene, insbesondere nach einem Tötungsdelikt, kommen weitere persönliche und rechtliche Fragen hinzu.
Frau Rechtsanwältin Puma vertritt seit mehr als 20 Jahren Geschädigte von Straftaten. Als Fachanwältin für Strafrecht hat sie sich auf die Vertretung von Verletzten im Strafverfahren spezialisiert und in dieser Zeit zahlreiche Betroffene schwerer Gewalt- und Sexualstraftaten begleitet. Gemeinsam mit ihren Kolleginnen setzt sie sich dafür ein, die Rechte und Interessen der Verletzten konsequent wahrzunehmen.
Wir verbinden diese langjährige strafrechtliche Erfahrung mit einer persönlichen und verlässlichen Betreuung. Dabei richten wir unsere Beratung und Vertretung an der individuellen Situation unserer Mandantinnen und Mandanten aus.
Frühzeitige anwaltliche Unterstützung im Ermittlungsverfahren
Nach Abschluss der Ermittlungen entscheidet die Staatsanwaltschaft, ob Anklage erhoben oder das Verfahren eingestellt wird. Eine Anklage setzt voraus, dass nach dem Ermittlungsergebnis eine Verurteilung der beschuldigten Person hinreichend wahrscheinlich erscheint. Deshalb ist eine anwaltliche Vertretung bereits im Ermittlungsverfahren besonders wichtig. Sie ermöglicht es, die Rechte und Interessen der Verletzten frühzeitig einzubringen und auf eine umfassende Aufklärung des Sachverhalts hinzuwirken.
Wir beraten und vertreten Verletzte bereits in dieser frühen Verfahrensphase und begleiten sie im weiteren Strafverfahren. Dazu gehören insbesondere die Vertretung im Rahmen der Nebenklage und die Wahrnehmung ihrer Rechte in der gerichtlichen Hauptverhandlung.
Persönliche Begleitung und verlässliche Beratung
Ein Strafverfahren kann für Verletzte und ihre Angehörigen mit erheblichen Belastungen verbunden sein. Deshalb legen wir Wert auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit, eine verständliche Kommunikation und eine realistische Einschätzung der rechtlichen Möglichkeiten. Wir erläutern die jeweiligen Verfahrensschritte, beantworten Fragen und besprechen mit unseren Mandantinnen und Mandanten, welche Rechte und Möglichkeiten ihnen offenstehen.
In Verfahren, die öffentliche oder mediale Aufmerksamkeit erfahren, unterstützen wir unsere Mandantinnen und Mandanten auf Wunsch auch im Umgang mit der Presse. Dabei orientieren wir uns konsequent an ihren Interessen, helfen ihnen, ihre Anliegen öffentlich zu Gehör zu bringen, und achten zugleich auf den Schutz ihrer Persönlichkeitsrechte. Ob und in welcher Form eine Kommunikation mit den Medien sinnvoll ist, entscheiden wir gemeinsam mit unseren Mandantinnen und Mandanten.
Unsere Tätigkeit verstehen wir dabei nicht ausschließlich als juristische Aufgabe. Gerade nach schweren Gewalt- und Sexualstraftaten kann es sinnvoll sein, weitere Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Deshalb arbeiten wir bei Bedarf mit Beratungsstellen, psychosozialen Prozessbegleiterinnen und Prozessbegleitern sowie weiteren Fachkräften zusammen.
Anwaltliche Vertretung – wer trägt die Kosten?
Vielen Geschädigten ist nicht bekannt, dass sie unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen Anspruch auf die kostenfreie Beiordnung einer Rechtsanwältin oder eines Rechtsanwalts als Beistand haben. Dies gilt insbesondere bei Sexualstraftaten und schweren Gewaltdelikten sowie für Hinterbliebene und Überlebende von Tötungsdelikten.
Ob eine kostenfreie Beiordnung möglich ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls und den gesetzlichen Voraussetzungen ab. Wir beraten Sie hierzu und klären mit Ihnen, welche Möglichkeiten für Ihre anwaltliche Vertretung bestehen.
Unsere Tätigkeitsschwerpunkte
Wir vertreten Geschädigte insbesondere in folgenden Bereichen:
- Sexualstraftaten: Vertretung von Betroffenen sexueller Gewalt und anderer Sexualstraftaten.
- Sexueller Missbrauch in der Kindheit: Vertretung von Kindern und Jugendlichen, die sexuellen Missbrauch erfahren haben, ebenso wie von Erwachsenen, die in ihrer Kindheit Opfer sexueller Gewalt geworden sind.
- Häusliche Gewalt: Rechtliche Vertretung von Betroffenen körperlicher, sexueller oder psychischer Gewalt im familiären Umfeld oder in einer Partnerschaft.
- Tötungsdelikte: Vertretung und Begleitung von Hinterbliebenen sowie von Überlebenden von Tötungsversuchen.
- Schwere Gewaltstraftaten: Vertretung von Verletzten, die ihre Rechte im Strafverfahren wahrnehmen und ihre Interessen konsequent verfolgen möchten.
Wir vertreten Geschädigte im Rahmen der Nebenklage und begleiten sie durch das Ermittlungsverfahren und die gerichtliche Hauptverhandlung. Dabei prüfen wir die rechtlichen Möglichkeiten des jeweiligen Einzelfalls und setzen uns dafür ein, dass die Perspektive der Verletzten im Strafverfahren Gehör findet und ihre gesetzlichen Rechte gewahrt werden.
Ein Strafverfahren kann einen langen und schwierigen Weg bedeuten. Wir begleiten Sie dabei – mit langjähriger Erfahrung, persönlichem Engagement und einer konsequenten Vertretung Ihrer Interessen.